Tourismusabgabe

Aigen im Ennstal

Die Tourismusabgabe wird gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 55/1992, in der Fassung der Novelle, LGBl. Nr. 11/2012 einmal jährlich eingehoben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umsatz des jeweiligen Betriebes.

Gemeinde Aigen im Ennstal