Hundeabgabe
Aigen im Ennstal
Meldepflicht:
Eine Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Aigen, die einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies der Gemeinde binnen vier Wochen zu melden.
Mitzubringen sind dabei:
- der Heimtierausweis
- ein Nachweis für die Haftpflichtversicherung des Tieres (mind. € 750.000,-) und
- als erstmaliger Hundebesitzer einen Hundekundenachweis
(ausgestellt vom Tierarzt oder einer Hundeschule)
Die Hundesteuer beträgt ab dem Jahr 2013 jährlich € 60,- pro Hund.
Dieser Betrag ist bis zum 15. April des laufenden Jahres an die Gemeinde zu entrichten.
Hunde, mit denen Kurs vom Österreichischen Jagdhundeverband oder in einer von der Steirischen Jägerschaft anerkannten Hundeschule oder Ausbildungsstätte absolviert wurden, ist eine Ermäßigung von 50% zu gewähren.
Am Gemeindeamt sind der Antrag und der entsprechende Nachweis vorzulegen. Dies gilt auch für Wachhunde und Nutzhunde.
Steuerfrei sind:
- Diensthunde öffentlicher Wachen
- Diensthunde des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals
- Speziell ausgebildete Hunde zur Führung blinder oder zum Schutz hilfloser
Personen oder die nachweislich zur Kompensierung einer Behinderung des
Halters dienen oder auf deren Hilfe der Halter zu therapeutischen Zwecken
angewiesen ist.
- Hunde durch konzessionierte Bewachungsunternehmen
- Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen
Hundeabgabenordnung
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Hundekundenachweis
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Antrag auf Anmeldung Hundeabgabe
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Antrag auf Ermäßigung für eine Hund mit Ausbildung
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Hundeabgabe - Befreiung oder Ermäßigung
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Die Gebühr für die Hundemarke beträgt € 3,00 und ist am Gemeindeamt zu entrichten.
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