Gemeindeförderungen

Aigen im Ennstal

Förderung von Heizungsanlagen:

Biomasseförderung
(Pellets, Hackschnitzel bzw. Scheitholz): € 600,00

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • Gesamtheizsystem
  • Inbetriebnahme-Bestätigung der ausführenden Firma mit Rechnungsnachweis
  • HWS in der Gemeinde

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Solarförderung: € 30,00/m² für max. 20 m²

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • Inbetriebnahme-Bestätigung der ausführenden Fima mit Rechnungsnachweis
  • Genaue und nachvollziehbare Dokumentation über das Ausmaß der Kollektorenfläche (m²)
  • HWS in der Gemeinde

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Photovoltaikförderung: € 30,00/m² für max. 20 m²

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • Inbetriebnahme-Bestätigung der ausführenden Firma mit Rechnungsnachweis
  • Genaue und nachvollziehbare Dokumentation über das Ausmaß der Kollektorenfläche (m²)
  • HWS in der Gemeinde

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Wärmepumpe, Erdwärme für Heizwärmeversorgung eines Wohnhauses: € 400,00 pro Anlage

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • Inbetriebnahme-Bestätigung der ausführenden Firma mit Rechnungsnachweis
  • HWS in der Gemeinde

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Fernwärmeanschluss: € 300,00 pro Objekt

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • Inbetriebnahme-Bestätigung der ausführenden Firma mit Rechnungsnachweis
  • HWS in der Gemeinde

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Eigenheimförderung

1. Ein- bzw. Zweifamilienwohnhäuser: € 600,00 + € 40,00 / Kind

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • erfolgte Benützungsbewilligung
  • Abnahme des Kanalanschlussprotokolles
  • HWS in der Gemeinde
  • Althaussanierung wird nur dann gefördert, wenn dadurch eine zusätzliche, in sich abgeschlossene Wohneinheit, geschaffen wird
  • Im Anlassfall Beratung/Entscheidung im Gemeindevorstand

2.  Mietkauf- bzw. Eigentumswohnung: € 220,00 + € 40,00 / Kind

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • HWS in der Gemeinde
  • Die Förderung wird nur beim Erstbezug gewährt

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Studienförderung/Lehrlingsförderung

Höhe: € 150,00 / Jahr

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • HWS in der Gemeinde
  • Inskriptionsbestätigung muss beigelegt werden
  • Nachweis der Lehre/Lehrvertrag
  • Ansuchen für das laufende Studien- bzw. Lehrjahr muss jeweils bis zum 31. 12. am Gemeindeamt eingelangt sein
  • Höchstalter von 30 Jahren darf nicht überschritten werden

Studenten, die berufsbegleitend ein Studium begonnen haben, können ebenfalls um die Förderung ansuchen.

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Gewerbeförderung

Höhe: € 1.500,-- pro Arbeitsplatz

Die Gesamthöhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der vollbeschäftigten Dienstnehmer eines Betriebes bzw. Betriebsführer, mit Standort Aigen.
Das Ansuchen um Gewerbeförderung muss innerhalb von 12 Monaten nach Mitteilung über die Betriebsgründung durch die Gewerberechtsbehörde (Rechtswirksamkeit der Standortfestlegung) an die Gemeinde Aigen gerichtet werden.

Die Auszahlung erfolgt folgendermaßen:

  • 50% sofort
  • 50% nach 5 Jahren der Standortfestlegung/Betriebsgründung in der Gemeinde Aigen

Der Förderung ist in folgenden Fällen wieder an die Gemeinde zurück zu erstatten:

  • sollte für einen Dienstnehmer die Kommunalsteuer innerhalb von 5 Jahren ständig an einem anderen Betriebsort geleistet werden
  • sollte innerhalb von 5 Jahren nach Auszahlung der Förderung eine Betriebsauflösung erfolgen

Im Anlassfall bzw. bei Unklarheiten hat sich der Gewerbeausschuss und in weiterer Folge der Gemeinderat mit der Auszahlung der Förderung zu befassen.

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Förderung waschbare Windeln

Höhe: € 137,00 / Kind

Der Antrag ist am Gemeindeamt einzureichen, und diesem ist die Rechnung über den Windelbezug beizulegen! Es wird sodann der Gesamtförderbetrag von der Gemeinde an den Antragsteller überwiesen, wobei am Ende des Jahres - nach Einreichung des Antrages von der Gemeinde beim Land Steiermark - € 37,00 / Kind vom Land an die Gemeinde rückvergütet werden. Weiters wird die Förderung vom Land nur dann gewährt, wenn auch die Gemeinde diese Aktion fördert.

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Unterstützung für Kinder bei Schuleintritt

Einmalige Unterstützung bei Schuleintritt (VS Aigen bzw. Pflichtschulsprengel) in der Höhe von € 50,00.

Weitere Unterstützung wie bisher im Anlassfall für Grazfahrt, Skikurs etc. Beratung/Entscheidung erfolgt dazu im Gemeindevorstand.

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Förderung für Fahrsicherheitstraining

Höhe: € 100,--

Für ein erfolgreich absolviertes Fahrsicherheitstraining wird eine Förderung in der Höhe von € 100,- gewährt.
Nachstehendem Antrag auf Förderansuchen sind die Urkunde, sowie die Einzahlungsbestätigung für den Kurs beizulegen und am Gemeindeamt abzugeben.

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Förderung Saisonkarte "Putterersee"

Der Kauf von Saisonkarten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird von der Gemeinde mit einem Betrag von € 20,00 unterstützt.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde
  • Vorlage des Kassenbeleges der Saisonkarte
  • Der Abgabetermin wird öffentlich bekannt gegeben

Förderung von Ski-Saisonkarten "Schneebärenland"

Der Kauf von "Schneebärenland" Saisonkarten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird von der Gemeinde mit einem Betrag von € 60,00 unterstützt. 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Aigen
  • Vorlage des Kassenbeleges der "Schneebärenland" Saisonkarte
  • Gefördert werden ausschließlich Kinder und Jugendliche, für welche auch der Kartenpreis bezahlt wurde (Familiensaisonkarten)
  • Der Abgabetermin wird öffentlich bekannt gegeben

Gemeinde Aigen im Ennstal